Allgemeine Geschäftsbedingungen der Generation Ton GbR

§1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen der Generation Ton GbR (im Folgenden „Agentur“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) in Bezug auf die Vermittlung von DJs, Veranstaltungstechnik und anderen Eventdienstleistungen (Stand: Februar 2025). 

§2 Vertragsgegenstand 

Die Agentur vermittelt DJs für Veranstaltungen, Events, Partys und ähnliche Anlässe gemäß den individuellen Wünschen des Kunden. Die Agentur übernimmt dabei die Suche, Auswahl und Buchung von DJs und stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden. Auf Wunsch des Kunden können weitere Event-Dienstleistungen wie beispielsweise Veranstaltungstechnik, Foto- und Videografie sowie Dekoration vermittelt werden. Auch hier übernimmt Agentur die Suche, Auswahl und Buchung von DJs und stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen erbracht werden. 

§3 Angebot und Vertragsabschluss 

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung (Auftragsbestätigung) der Agentur zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein. Bei der Stellung einer Abschlagsrechnung ist der Vertrag erst ab Eingang der Zahlung gültig.  

§4 Widerrufsrecht

4.1 Verbraucher haben gemäß § 355 BGB das Recht, einen außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Video-Call) geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen gemäß § 312g Abs. 2 BGB vorliegt. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.

4.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass die vereinbarte Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wird (§ 356 Abs. 4 BGB).

4.3 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen der Agentur oder im Rahmen individueller Verhandlungen vor Ort abgeschlossen wurde (§ 312b Abs. 2 Nr. 1 BGB).

4.4 Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gelten die in Abschnitt §7 Stornierungsbedingungen dieser AGB geregelten Regelungen zur Vertragsstornierung.

 §5 Leistungen der Agentur 

Die Agentur verpflichtet sich, qualifizierte DJs und professionelle Veranstaltungstechnik gemäß den Anforderungen des Kunden zu vermitteln. Die Agentur übernimmt die Organisation, Koordination und Abwicklung des Buchungsprozesses sowie die Vertragsverhandlungen mit den DJs und Technikdienstleistern. Die Agentur kann auch zusätzliche Eventdienstleistungen wie Dekoration, Catering oder Eventmanagement anbieten. 

§6 Pflichten des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur alle relevanten Informationen und spezifischen Anforderungen bezüglich der Veranstaltung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere der Veranstaltungsort, das Datum, die Dauer, der gewünschte Musikstil, technische Anforderungen und weitere besondere Wünsche. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf die GEMA und sonstige Genehmigungen. Weitere Plichten können dem Rider der Agentur entnommen werden. 

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen 

Die Höhe der Vergütung für die vermittelten DJs, Veranstaltungstechnik und sonstige Eventdienstleistungen wird individuell zwischen der Agentur und dem Kunden vereinbart. Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Abschlagsrechnung auszustellen, auch als Anzahlung bezeichnet. Erst nach Eingang der Abschlagszahlung ist der Vertrag gültig. Die verbleibende Restzahlung ist bis zahlbar sofort nach Rechnungseingang. Bei Verzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe zu berechnen. 

§8 Stornierungsbedingungen und Rückerstattung der Anzahlung   

8.1 Stornierung durch den Kunden 

Eine Stornierung der Dienstleistung muss schriftlich erfolgen. 

Die Höhe der Rückerstattung der geleisteten Anzahlung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung wie folgt: 

  • Bis zu 365 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100% der Anzahlung wird zurückerstattet. 
  • 364 bis 180 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80% der Anzahlung wird zurückerstattet. 
  • 179 bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50% der Anzahlung wird zurückerstattet. 
  • 89 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 30% der Anzahlung wird zurückerstattet. 
  • 29 bis 0 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Keine Rückerstattung der Anzahlung. 
 

8.2 Vergütung für nicht geleistete Dienstleistungen 

Bei Stornierungen innerhalb von 29 Tagen vor dem Veranstaltungstermin behält sich der Dienstleister das Recht vor, eine angemessene Entschädigung für entgangenen Gewinn und bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. 

Die Höhe der Entschädigung beträgt: 

  • 29 bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50% des vereinbarten Gesamtbetrags der Dienstleistung (abzüglich eventuell bereits geleisteter Anzahlungen). 
  • 14 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 80% des vereinbarten Gesamtbetrags der Dienstleistung (abzüglich eventuell bereits geleisteter Anzahlungen). 
  • 2 bis 0 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 100% des vereinbarten Gesamtbetrags der Dienstleistung (abzüglich eventuell bereits geleisteter Anzahlungen). 

 

8.3 Sonderregelungen 

Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden, wird eine individuelle Lösung mit dem Kunden angestrebt. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Durchführung der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar machen. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemien, Kriege, Terroranschläge oder vergleichbare schwerwiegende Ereignisse.
In einem solchen Fall kann die Anzahlung entweder für einen neuen Termin angerechnet oder anteilig erstattet werden, wobei bereits entstandene Kosten und Aufwendungen berücksichtigt werden.

8.4 Rückzahlung 

Rückzahlungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Stornierung durch den Dienstleister vorgenommen. 

8.5 Vertragsänderungen 

Änderungen des Veranstaltungstermins gelten als neue Buchung. Bereits geleistete Anzahlungen können nach Absprache angerechnet oder neu berechnet werden. Die Stornierungsbedingungen werden entsprechend des neuen Termins angepasst.

§9 Haftung 

Die Agentur haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens der Agentur oder der vermittelten DJs, Technikdienstleister oder sonstiger beteiligter Personen zurückzuführen sind. Die Haftung ist jedoch auf den vertraglich vereinbarten Wert begrenzt. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse oder höhere Gewalt verursacht werden. 

§10 Datenschutz 

10.1 Die Agentur und die von ihr beauftragten Dienstleister sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anzufertigen. 

10.2 Der Kunde stimmt zu, dass die Agentur und die Dienstleister diese Aufnahmen zu Werbezwecken, insbesondere zur Veröffentlichung auf Social Media (insbesondere Instagram und TikTok), nutzen dürfen. 

10.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen auf Social Media eventuell personenbezogene Daten sichtbar werden können. Die Agentur und die Dienstleister verpflichten sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen (weitere Details unter https://generation-ton.de/datenschutz/) einzuhalten und personenbezogene Daten nicht unbefugt weiterzugeben oder für andere Zwecke zu verwenden. Der Kunde kann der Nutzung von Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken jederzeit widersprechen, indem er dies der Agentur schriftlich mitteilt. 

§11 Schlussbestimmungen 

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.